Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien durch einen Makler wird normalerweise eine Maklergebühr erhoben. Die Maklerprovision (auch als Maklergebühr oder Maklercourtage bezeichnet) ist der Lohn, welcher ein Hausmakler, Immobilienmakler oder Immobilienmakler berechnet, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt.
Dies ist nach § 652 BGB immer dann der Fall, wenn der Makler und der Verkäufer oder Käufer einen gültigen Maklervertrag miteinander abschließen und der Makler eine Dienstleistung erbringt und die Dienstleistung einen gültigen Vertrag über den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung mit sich bringt.