Achtung: Neues Maklerprovisionsgesetz

Wer zahlt wieviel an wen?

Beim Verkauf oder Kauf von Immobilien durch einen Makler wird normalerweise eine Maklergebühr erhoben. Die Maklerprovision (auch als Maklergebühr oder Maklercourtage bezeichnet) ist der Lohn, welcher ein Hausmakler, Immobilienmakler oder Immobilienmakler berechnet, wenn er eine Immobilie erfolgreich vermittelt.

Dies ist nach § 652 BGB immer dann der Fall, wenn der Makler und der Verkäufer oder Käufer einen gültigen Maklervertrag miteinander abschließen und der Makler eine Dienstleistung erbringt und die Dienstleistung einen gültigen Vertrag über den Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung mit sich bringt.

Immogic Immobilien Makler

Das neue Maklergesetz

Was ändert sich für Käufer und Verkäufer?

Am 14. Mai 2020 genehmigte der Bundestag das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklergebühren durch Verträge über den Verkauf und Kauf von Wohnungen und Privathäusern“. Das Gesetz sieht vor, dass die Person, die einen Makler anstellt, künftig mindestens 50% der Maklerprovision zahlen muss. Dies soll gewährleisten, dass Käufer beim Immobilienkauf und den damit anfallenden Kaufnebenkosten finanziell entlastet werden. Nach dem neuen Gesetz kann der Verkäufer auf ausdrücklichen Wunsch auch die volle Provision zahlen.

Das neue Maklerprovisionsgesetz trat bereits am 23. Dezember 2020 in Kraft. Die neue Verteilung der Provisionen gilt für alle Kauf- und Verkaufsverträge nach dem angegebenen Zeitraum.

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